Konditionen
Ein Einzelgespräch dauert in der Regel 60 Minuten. Dazu kommt eine Vorbereitungs- und Dokumentationszeit von üblicherweise 10 Minuten. Für die erste Sitzung dauert die Dokumentationszeit in der Regel 30 Minuten.
Leistungen in Abwesenheit (Berichte etc.) werden ebenfalls verrechnet.
Ein Paar - oder Familiengespräch dauert 80 - 100 Minuten.
Vereinbarte Termine können ohne Kostenfolge bis 48 Std. vor dem Termin abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird eine Pauschale von 150.00 Franken verrechnet. Diese wird von den Versicherungen nicht getragen.
Selbstzahlung
180 Franken für 60 Minuten. Vorteil: Keine Weitergabe von Informationen an eine Krankenkasse, keine Limitation der Sitzungsanzahl.
270 Franken für 80 Minuten Paargespräch, Familiengespräche auf Anfrage.
Abrechnung über Zusatzversicherung
180 Franken für 60 Minuten. Die Deckung ist je nach Krankenkasse verschieden geregelt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Konditionen und Kostenbeteiligung.
Abrechnung über die Grundversicherung
Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einer Allgemeinmedizinerin, einem Kinderarzt, einer Psychiaterin oder einem Facharzt für psychosomatische Medizin angeordnet werden. Notfälle können von jeder Ärztin zugewiesen werden.
Hier finden Sie die das Anordnungsformular, das Sie Ihrer überweisenden Ärztin oder Ihrem überweisenden Arzt abgeben können.
Hier finden Sie Informationen zum Anordnungsmodell für Sie und Ihre Ärztin/Arzt.
Schweigepflicht
Ich unterstehe als Psychotherapeutin einer gesetzlich verordneten Schweigepflicht und behandle alle Informationen vertraulich.