Konditionen
Ein Einzelgespräch dauert in der Regel 50 Minuten. Dazu kommt eine Vorbereitungs- und Dokumentationszeit von üblicherweise 10 Minuten. Für die erste Sitzung dauert die Dokumentationszeit in der Regel 30 Minuten.
Leistungen in Abwesenheit (Berichte etc.) werden ebenfalls verrechnet.
Ein Paargespräch dauert 60 - 80 Minuten.
Vereinbarte Termine können ohne Kostenfolge bis 48 Std. vor dem Termin abgesagt werden. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird eine Pauschale von 80 Franken verrechnet. Diese wird von den Versicherungen nicht getragen.
Selbstzahlung
190 Franken für 60 Minuten Einzelgespräch. Vorteil: Keine Weitergabe von Informationen an eine Krankenkasse, keine Limitation der Sitzungsanzahl.
210 Franken für 60 Minuten oder 280 für 80 Minuten Paargespräch, Familiengespräche auf Anfrage.
Abrechnung über Zusatzversicherung
190 Franken für 60 Minuten. Die Deckung ist je nach Krankenkasse verschieden geregelt. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse über die Konditionen und Kostenbeteiligung.
Abrechnung über die Grundversicherung
Damit eine Psychotherapie von der Grundversicherung übernommen wird, muss sie von einer Allgemeinmedizinerin, einem Kinderarzt, einer Psychiaterin oder einem Facharzt für psychosomatische Medizin angeordnet werden. Notfälle können von jeder Ärztin zugewiesen werden.
Hier finden Sie die das Anordnungsformular, das Sie Ihrer überweisenden Ärztin oder Ihrem überweisenden Arzt abgeben können.
Hier finden Sie Informationen zum Anordnungsmodell für Sie und Ihre Ärztin/Arzt.
Schweigepflicht
Ich unterstehe als Psychotherapeutin einer gesetzlich verordneten Schweigepflicht und behandle alle Informationen vertraulich.